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   BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54   

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BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54 (https://dejure.org/1954,1492)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1954 - 3 StR 120/54 (https://dejure.org/1954,1492)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1954 - 3 StR 120/54 (https://dejure.org/1954,1492)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54
    Gewerbsmäßig handelt der Täter vielmehr nur dann, wenn er sich bei der strafbaren Handlung von der Absicht leiten läßt, die Handlung zu wiederholen und sich aus der wiederholten Begehung einen dauernden Erwerb oder eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen (RGSt 53, 59 [60]; 51, 97 [100]; BGHSt 1, 383).

    Es ist nicht notwendig, daß die strafbar erlangten Gegenstände die einzige Erwerbsquelle des Täters sind (BGHSt 1, 383); es genügt, daß sie eine Nebeneinnahmequelle bilden (BGH 3 StR 1087/51 vom 6. März 1952), Deshalb kommt es auch nicht darauf an, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis zum redlichen Geschäftsumsatz der hehlerische Erwerb gestanden hat.

  • BGH, 14.10.1953 - 2 StR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54
    Sollte die Strafkammer die Aussetzung der gesamten Strafe nicht für vertretbar halten, so wird sie aber zu berücksichtigen haben, daß sie durch § 358 Abs. 2 StPO gehindert ist, die unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften bewilligte Strafaussetzung zur Bewährung zum Nachteil des Angeklagten abzuändern, Gegenüber einer Gefängnisstrafe, die verbüßt werden muß, ist nämlich eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe trotz der damit verbundenen Auflagen als milder anzusehen (BGH NJW 1954, 40 [BGH 14.10.1953 - 2 StR 40/53]).
  • BGH, 26.05.1954 - 3 StR 109/54
    Auszug aus BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54
    Strafaussetzung zur Bewährung für einen Teil der erkannten Strafe ist unzulässig (BGHSt 6, 163).
  • RG, 24.03.1924 - I 248/24

    Zum Begriff des Handelns "seines Vorteils wegen" (§ 259 StGB.).

    Auszug aus BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54
    Übrigens ist auch der gewöhnliche Geschäftsgewinn ein Vorteil im Sinn des § 259 StGB (RGSt 58, 122; RG JW 1935, 126).
  • BGH, 02.08.1951 - 3 StR 451/51

    Revision bei nicht ausreichender Feststellung einer Gewerbsmässigkeit von

    Auszug aus BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54
    Der bloße Mißbrauch eines Gewerbes zu gelegentlichen Hehlereihandlungen genügt nicht (BGH 3 StR 451/51 vom 2. August 1951).
  • RG, 27.06.1917 - V 430/17

    1. Brotkarten und -marken als Gegenstand von Diebstahl und Hehlerei. Zum Wesen

    Auszug aus BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54
    Gewerbsmäßig handelt der Täter vielmehr nur dann, wenn er sich bei der strafbaren Handlung von der Absicht leiten läßt, die Handlung zu wiederholen und sich aus der wiederholten Begehung einen dauernden Erwerb oder eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen (RGSt 53, 59 [60]; 51, 97 [100]; BGHSt 1, 383).
  • BGH, 06.03.1952 - 3 StR 1087/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54
    Es ist nicht notwendig, daß die strafbar erlangten Gegenstände die einzige Erwerbsquelle des Täters sind (BGHSt 1, 383); es genügt, daß sie eine Nebeneinnahmequelle bilden (BGH 3 StR 1087/51 vom 6. März 1952), Deshalb kommt es auch nicht darauf an, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis zum redlichen Geschäftsumsatz der hehlerische Erwerb gestanden hat.
  • RG, 19.05.1919 - III 141/19

    1. Unterliegt die Niederschlagung gemäß Verordnung des Rates der

    Auszug aus BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54
    Gewerbsmäßig handelt der Täter vielmehr nur dann, wenn er sich bei der strafbaren Handlung von der Absicht leiten läßt, die Handlung zu wiederholen und sich aus der wiederholten Begehung einen dauernden Erwerb oder eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen (RGSt 53, 59 [60]; 51, 97 [100]; BGHSt 1, 383).
  • RG, 22.11.1918 - IV 740/18

    Genügt für den Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei die Absicht des Täters, das

    Auszug aus BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54
    Allein deshalb, weil der Angeklagte die Besteckrohlinge angekauft hat, um sie in seinem Gewerbebetrieb nach Bearbeitung zu veräußern, ist seine Handlungsweise allerdings noch nicht notwendig gewerbsmässig, auch wenn wiederholte Ankäufe erfolgt sind (RGSt 53, 155).
  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

    Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; nicht erforderlich ist, daß er vorhat, aus seinem Tun ein "kriminelles Gewerbe" zu machen (BGHSt 1, 383 f.; BGH GA 1955, 212; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGH NStZ 1994, 193 f.).
  • BGH, 27.01.1959 - 5 StR 526/58

    Rechtsmittel

    Vielmehr genügt es, daß er bei der Tat die Absicht verfolgt, die Hehlerei zu wiederholen und sich aus der wiederholten Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (RGSt 58, 19, 20; 64, 151, 154; BGHSt 1, 383; 1 [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50]StR 611/53 vom 19. August 1954 und 3 StR 120/54 vom 2. Dezember 1954).

    Daß zur Anwendung des § 260 StGB auch eine solche Nebenerwerbsquelle genügt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (3 StR 120/54 vom 2. Dezember 1954).

  • LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
    Um die Haupt- oder gar alleinige Einnahmequelle des Täters muss es sich dabei nicht handeln (BGH GA 1955, 212; Fischer, StGB, Vor § 52 Rn. 61; Schönke/Schröder- Sternberg-Lieben/Bosch , a.a.O.; Münchener Kommentar- Schmitz, a.a.O.).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 555/75

    Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit eines Diebstahls - Folgen einer fehlenden

    Auch braucht es sich nicht um die Haupteinnahmequelle zu handeln (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1954 - 3 StR 120/54).
  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72

    Berufung von Schöffen für eine vorübergehend gebildete Hilfskammer -

    Die Annahme von Gewerbsmäßigkeit wird durch die Feststellung getragen, daß sich der Angeklagte eine Importstelle sichern wollte, um sich durch den Ankauf des eingeschmuggelten Haschisch eine dauernde Einnahmequelle zu verschaffen (BGH GA 1955, 212).
  • BGH, 09.05.1972 - 1 StR 619/71

    Hehlerei: Gewerbsmäßigkeit

    Die Hehlereihandlungen müssen keinesfalls die Haupteinnahmequelle des Täters sein, es genügt, wenn sie eine Nebeneinnahmequelle bilden (BGH GA 1955, 212).
  • KG, 30.06.2003 - 1 Ss 112/03

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch den

    Es kommt auch nicht darauf an, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis zum redlichen Geschäftsumsatz der unerlaubte Vertrieb des Cannabissamens gestanden hat (vgl. BGH GA 1955, 212).
  • BGH, 06.11.1973 - 1 StR 385/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz,

    Die Hehlereihandlungen müssen nicht die Haupteinnahmequelle des Täters sein, es genügt, wenn sie eine Nebeneinnahmequelle bilden (BGH GA 1955, 212).
  • OLG Köln, 19.08.1980 - 1 Ss 538/80
    Sie hat insoweit eigenständig erneut festgestellt, daß der Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt hat (hierzu vgl. BGHSt 1, 383; 26, 5; BGH GA 1955, 212; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725 ).
  • BGH, 31.01.1978 - 5 StR 533/77

    Voraussetzungen für Hehlerei - Frage einer Vorteilsabsicht beim Ankauf von

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Täter schon dann "seines Vorteils wegen" im Sinne des § 259 StGB a.F. handelt, wenn er nur den üblichen Geschäftsgewinn erstrebt (RGSt 58, 122, 123; RG JW 1935, 126; BGH 3 StR 120/54 vom 02.12.1954; 4 StR 387/60 vom 11.11.1960).
  • BGH, 07.04.1978 - 3 StR 85/78

    Verbindung von zwei fortgesetzten Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • BGH, 06.08.1974 - 1 StR 171/74

    Erklärung mangelnder Vorbereitung bei Übernahme der Verteidigung kurz vor der

  • BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75

    Versagung des Rechts auf rechtliches Gehör - Zulässigkeit der Verlesung eines

  • BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75

    Zulässigkeit der Heranziehung als erwiesen angesehener Vorgänge zur Begründung

  • BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69

    Wahlfeststellung hinsichtlich der Verurteilung zu Diebstahl und Hehlerei -

  • BGH, 17.05.1967 - 2 StR 179/67

    Annahme eines Ausschlusses von Falschbezichtigung - Zulässigkeit von

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